Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wir verpflichtet, alle Investor:innen – unabhängig vom Investitionsbetrag – zu identifizieren.
Für Privatkund:innen benötigen wir hierfür eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises:
Falls als Unternehmen investiert wird, sind die Anforderungen höher. Hier sieht das Gesetz vor, dass „angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Eigentums- und Kontrollstruktur der KundInnen zu verstehen“ und „der aufrechte Bestand, der Name, die Rechtsform, die Vertretungsbefugnis und der Sitz der juristischen Person“ jedenfalls zu überprüfen sind. Diese aufwendigen Formulierungen zielen auf eine zentrale Frage ab: Wem gehört’s / wer bestimmt? Um das herauszufinden sind folgende Unterlagen notwendig:
Bei Investitionen von Aktiengesellschaften: