Was ist KYC (Know Your Costumer)?

Was ist KYC (Know Your Costumer)?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wir verpflichtet, alle Investor:innen – unabhängig vom Investitionsbetrag – zu identifizieren.

Für Privatkund:innen benötigen wir hierfür eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises:

  • Reisepass (inklusive maschinenlesbaren Bereich) oder
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite).

Falls als Unternehmen investiert wird, sind die Anforderungen höher. Hier sieht das Gesetz vor, dass „angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Eigentums- und Kontrollstruktur der KundInnen zu verstehen“ und „der aufrechte Bestand, der Name, die Rechtsform, die Vertretungsbefugnis und der Sitz der juristischen Person“ jedenfalls zu überprüfen sind. Diese aufwendigen Formulierungen zielen auf eine zentrale Frage ab: Wem gehört’s / wer bestimmt? Um das herauszufinden sind folgende Unterlagen notwendig:

  • GmbH Firmenbuchauszug (nicht älter als 8 Wochen),
  • eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin,
  • eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) für jede/n Endbegünstigte/n, die/der mindestens 25% der Unternehmensanteile besitzt.

Bei Investitionen von Aktiengesellschaften:

  • Firmenbuchauszug (nicht älter als 8 Wochen),
  • weitere relevante Firmenbuchauszüge – Beteiligungen AG, eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) der gesetzlichen Vertreter:innen des Unternehmens,
  • eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) für jede/n Endbegünstigte/n, die/der mindestens 25% der Unternehmensanteile besitzt.