Die Fundingschwelle definiert jenen Betrag, ab dem das Beteiligungsmodell umgesetzt wird. Wird die Fundingschwelle innerhalb der Zeichnungsfrist nicht erreicht, so wird der gesamte Zeichnungsbetrag wieder an die Investor:innen zurücküberwiesen. Für die Investor:innen entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Das Fundinglimit definiert den maximalen Zeichnungsbetrag. Wird dieser erreicht, so wird das Projekt für die Zeichnung geschlossen.