Ein Anteil kann (beim Nachrangdarlehen jederzeit, beim Substanzgenussrecht jeweils zum Jahresende) an andere Investor:innen verkauft oder verschenkt werden.
Die Einkünfte aus dem Verkauf unterliegen dem Sondersteuersatz gem. § 27a EStG von 25 % und sind vom/von der Crowdinvestor:in in seine/ihre Einkommensteuerklärung aufzunehmen. Weiters unterliegt die Übertragung einer gesetzlichen Zessionsgebühr in Höhe von 0,8%, soweit für die Übertragung eine Urkunde verfasst wurde. Die Zessionsgebühr von 0,8 % vom Verkaufswert ist selbständig an das Finanzamt abzuführen.