Wie und wann bekomme ich beim partiarischen Darlehen/Nachrangdarlehen mein Geld zurück?

Wie und wann bekomme ich beim partiarischen Darlehen/Nachrangdarlehen mein Geld zurück?

Die Investition in ein junges Unternehmen – die das Kapital für den Aufbau benötigt – ist grundsätzlich ein langfristiges Investment. Das Ziel ist gemeinsam die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erfolg des jungen Unternehmens zu schaffen.

Unter diesem Hintergrund sind im CONDA Beteiligungsmodell folgende Zahlungen vorgesehen:

Laufender Zins (Basiszinssatz)
Pro Beteiligungsmodell wird ein Basiszinssatz definiert aus dem sich der laufende Zins errechnet (Basiszinssatz x Investitionsbetrag). Investor:innen haben qualifiziert nachrangig Anspruch auf diesen Zins, was bedeutet dass er dann ausgeschüttet wird, wenn (1) das EBITDA des Vorjahres nicht negativ ist, (2) das Eigenkapital des Unternehmens positiv ist und (3) der Fortbestand des Unternehmens nicht durch die Ausschüttung gefährdet wird.

Wenn eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der laufende Zins auf die nächste Periode, in der diese Voraussetzungen erfüllt werden, vorgetragen und mit dem Basiszinssatz verzinst.

Verkauf
Die Investor:innen können ihren Anteil an andere Crowdinvestor:innen verkaufen. Details siehe (Wie kann ich meine Anteile verkaufen?).

Laufzeitende (Unternehmenswertbeteiligung)
Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Sie bitte dem jeweiligen Darlehensvertrag entnehmen. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert mittels Umsatz-Multiple oder Fachgutachten ermittelt. Der jeweils höhere Wert gilt als Berechnungsgrundlage und die Investor:innen erhalten, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, ihren Anteil an der Unternehmenswertsteigerung.

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