Für CONDA.at
Pro Projekt können Investor:innen zwischen EUR 100,00 und EUR 5.000,00 investieren. Größere Zeichnungsbeträge können nur nach vorheriger Abstimmung mit CONDA durchgeführt werden.
Unter welchen Voraussetzungen können Investor:innen einen Betrag über €5.000 (in Österreich) investieren?
Prinzipiell sind die gesetzlichen Regelungen über die Investitionssumme abhängig vom Wohnsitz der Investor:in und davon, in welchem Land das Crowdinvesting-Projekt angeboten wird. Folgende Voraussetzungen müssen seitens des Investors/der Investorin erfüllt und schriftlich im Nachhinein bestätigt werden:
Voraussetzungen für Investor:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich:
*Beispiel A: Sie haben EUR 6.000,00 investiert: Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (gerechnet auf 12 Monate) ist größer als EUR 3.000,00.
**Beispiel B: Sie haben EUR 6.000,00 investiert. Ihr Finanzanlagevermögen muss somit größer als EUR 60.000,00 sein.
Pro Emittent:in kann jede:r Investor:in auf CONDA.de zwischen EUR 100 und EUR 25.000 investieren. Größere Zeichnungsbeträge können von natürlichen Personen nicht investiert werden. Wenn ein:e Investor:in in mehrere Kampagnen eines Emittenten/einer Emittentin investiert, darf der Gesamtbetrag EUR 25.000 nicht übersteigen. Mehrfachinvestments sind addiert zu betrachten.
Grundsätzlich sind die Regelungen hinsichtlich der Investitionssummen abhängig vom Land, in dem das Crowdinvesting angeboten wird und vom Wohnsitz des Investors/der Investorin.
Im Rahmen des Investitionsprozesses muss – abhängig vom Investitionsbetrag – eine Selbstauskunft abgegeben werden.
Investition > EUR 1.000 <= EUR 10.000: Erklärung, dass Sie über frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mind. EUR 100.000 verfügen oder dass die Investition den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommes nicht übersteigt;
Investition > EUR 10.000 <= EUR 25.000: Erklärung, dass die Investition den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommes nicht übersteigt
Diese Betragsgrenzen gelten nicht für eine:n Investor:in, die/der eine Kapitalgesellschaft ist oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditist:innen gleichzeitig Gesellschafter:innen der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist.