Der Unternehmenswert nach der Zeichnungsfrist setzt sich aus dem Unternehmenswert vor der Beteiligungszeichnung und dem Kapital aus der Zeichnung zusammen. Da zum Ende der Zeichnungsfrist das gesamte Kapital des Unternehmens feststeht, kann erst zu diesem Zeitpunkt die genaue Beteiligungshöhe bestimmt werden.
Pro Crowdinvestor:in berechnet sich vereinfacht die Beteiligungshöhe nach folgender vereinfachten Formel*:
Zeichnungsbetrag / (gesamter Zeichnungsbetrag + Unternehmenswert vor Beteiligungszeichnung)
Die Bandbreiten der Beteiligungshöhe werden jeweils auf der Projektseite bekannt gegeben. Die Beteiligungshöhe kann sich jedoch im Lebenszyklus der Beteiligung verändern, insbesondere durch Kapitalerhöhungen, wenn zusätzliche InvestorInnen Kapital dem Unternehmen zur Verfügung stellen.
*Die genaue Beteiligungshöhe berechnet sich auf der Basis einer im Darlehensvertrag oder Substanzgenussrecht definierten Nominale zum Stammkapital der Gesellschaft, die die vereinfachte Berechnung der Beteiligungshöhe widerspiegelt. Die genaue Höhe kann erst mit Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben werden und kann sich auch über den Lebenszyklus des Unternehmens verändern.