Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine Investition mittels Nachrangdarlehen mit Wohnsitz in Österreich?

Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine Investition mittels Nachrangdarlehen mit Wohnsitz in Österreich?

(Stand: 25.09.2024)

Hinweis: Bitte informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Beratung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche und Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters keine Haftung.


Österreichisches Crowdinvesting Projekt
Die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen sind in der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen anzugeben (0% - 55% Einkommensteuer). Wurde bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.


Deutsches Crowdinvesting Projekt
In Deutschland unterliegen die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit einem effektiven Gesamtsatz von 26,375%). Die Steuer wird von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. CONDA informiert abzugsverpflichtete Emittentinnen über die Verpflichtung Kapitalertragsteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen. CONDA ist nicht zum Abzug der Kapitalertragsteuer auf die laufenden Zinsen, Bonuszahlungen und Veräußerungsgewinne verpflichtet. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen, sowie die abgeführte Quellensteuer sind in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung, unter dem Punkt Kapitalvermögen, anzugeben. Investoren aus Österreich steht ein Erstattungsrecht zu, falls der einbehaltene Quellensteuersatz den Prozentsatz im DBA übersteigt.


Bei Nachrangdarlehen gilt der Freibetrag gem. § 41 (1) Z. 1 EstG
Österreichische Investor:innen können neben einem Angestelltenverhältnis bis zu EUR 730,00 dazu verdienen, ohne eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Die Einkünfte (z.B. aus Zinsen oder etwaigen Bonuszahlungen) sind daher bis EUR 730,00 steuerfrei (z.B. aus Zinsen, dem Wertsteigerungsbonus und weiteren Einkünften).


Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung unterliegt der österreichischen Einkommensteuer. Verluste können nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, soweit auf diese nicht die Sondersteuersätze von 25% bzw. 27,5% anzuwenden sind. Der Verkauf unterliegt einer Zessionsgebühr von 0,8 % vom Verkaufswert und ist an das Finanzamt abzuführen.