Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung von Privatpersonen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:
Bitte beachten Sie, dass wir keine individuellen Auskünfte zum Thema Steuern geben können, sondern nur eine allgemeine Information und Beispiele. Wenden Sie sich ggf. an eine:n Steuerberater:in, um abzuklären, ob dies auf Ihre persönliche Situation zutrifft.
Für Deutschland: Bitte beachten Sie, dass der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge dem/der jeweiligen Emittenten/Emittentin (dem Unternehmen in das Sie investiert haben), bevor eine (Zins-)Ausschüttung vorgenommen wird, erteilt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge dem/der jeweiligen Emittenten/Emittentin (dem Unternehmen in das Sie investiert haben), bevor eine (Zins-)Ausschüttung vorgenommen wird, erteilt werden muss.