Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine Investition mittels Nachrangdarlehen mit Wohnsitz in Deutschland?

Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine Investition mittels Nachrangdarlehen mit Wohnsitz in Deutschland?

(Stand: 25.09.2024)

Hinweis: Bitte informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Beratung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche und Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters keine Haftung.


Deutsches Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bezogen auf Kapitalertragsteuer sowie Kirchensteuer, abhängig von Religionszugehörigkeit und Wohnsitz), und werden im vorliegenden Set-Up von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Abführung der Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer durch die Projektgesellschaft ist den Investor:innen auf dem vorgesehenen amtlichen Muster zu bescheinigen. CONDA erfragt die steuerlichen Merkmale der Investor:innen, einschließlich der Kirchensteuer, beim Bundeszentralamt für Steuern und übermittelt diese an die Emittentin. CONDA informiert die Emittentin über die Verpflichtung Kapitalertragsteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen. CONDA ist nicht zum Abzug der Kapitalertragsteuer auf die laufenden Zinsen, Bonuszahlungen und Veräußerungsgewinne verpflichtet.


Österreichisches Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen unterliegen der deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bezogen auf Kapitalertragsteuer sowie ggfs. der Kirchensteuer (abhängig von Religionszugehörigkeit und Wohnsitz) und sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Für die/den Investor:in mit Wohnsitz in Deutschland wird in Österreich keine Steuer einbehalten.

Bei der Übertragung eines österreichischen partiarischen Nachrangdarlehens kann gegebenenfalls eine Zessionsgebühr anfallen.


Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens unterliegt der deutschen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. der Kirchensteuer und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.


Sparer-Pauschbetrag für deutsche Investoren
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag bei der deutschen Abgeltungsteuer in Bezug auf Kapitaleinkünfte in Höhe von EUR 1.000 (verheiratet: EUR 2.000) pro Kalenderjahr. Dieser gilt bei natürlichen Personen. Hat der/die Investor:in den Freibetrag bezogen auf die gesamten Kapitaleinkünfte nicht voll ausgeschöpft wird die gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklarung auf Antrag insoweit erstattet. Der Freistellungsauftrag kann bei der Emittentin eingereicht werden, so dass keine Steuer abgeführt werden muss. Die Emittentin hat den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.